Nordhäuser Silbersherry bei ebay -andere Schäden ? Was meint Ihr ?

Es gibt nicht viele von diesen Schildern, das ist gewiss.

Im Februar 2013 wurde eines dieser Exemplare aus einem Hotel WC unweit von Rostock gestohlen. Der Artikelstandort des derzeit angebotenen von „ichhabekeinennamen“ ist Rostock.

Wir berichteten: http://www.schilderjagd.de/?p=39507



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Das Schadensbild des Schildes bei ebay sieht anders aus, es könnte sich um ein anderes Exemplar handeln. Oder aber die Schäden wurden erst dieses Jahr zugefügt. Die Grundplatte sieht blank aus. Allerdings ist der Schaden unten Rechts und der Absprung der Emaille in Richtung Motiv mit dem gestohlenen im oberen Drittel des Gesamtschadens identisch.

Die Frage ist ob das reicht um ein Emailleschild unter diesen Vorraussetzungen als unerlaubt entwendet einzustufen. Einige Indizien sprechen dafür, doch es kann mit dem gewissen Grundsatz „in dubio pro reo“ auch ein anderes Exemplar sein. Der Richter würde wie entscheiden ???

Was meint Ihr ?

PS. der geschädigte Besitzer (Hotelier) ist schon informiert.

13 Gedanken zu „Nordhäuser Silbersherry bei ebay -andere Schäden ? Was meint Ihr ?

  1. Daniel

    Shit und ich wollte mitbieten ,
    naja schon wieder Geld gespart.

    In meinen Augen ist es das Gleiche Schild.
    Schaut euch mal im alten Schilderjagdbeitrag das Foto der Signatur an, da ist unter dem großen N von Nordhausen ein winziger Chip am Rand, genau diesen sieht man auch, wenn man das Ebay-Foto anzoomt.
    Auch ist unter dem g von Eigentum ein noch kleinerer Schaden auf beiden Schildern gleich.

    Und das mit dem Schaden am rechten unteren Eck ist auch identisch, den „Ausläufer“ sieht man noch, hier war der „Dieb“ aber nicht ganz blöd, jedes Eck weiter Beschädigt um Vergleichsmerkmale zu verhindern.

    Ist das Gleiche Schild…

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  2. Wolf

    Für mich eindeutig ein- und dasselbe Schild, jetzt allerdings mit neuen, zusätzlichen Beschädigungen. Wobei der jetzige Verkäufer nicht zwingend auch der Dieb sein muss. Nach wie vor hat aber der ursprüngliche Besitzer Anspruch auf sein Eigentum. Und der Verkäufer müsste sich Fragen stellen lassen nach der Herkunft des Schildes. In meinen Augen hat der eigentliche Besitzer einen Hinweis auf sein Eigentum verdient, welches ihm gestohlen wurde. Das würde ich mir auch wünschen, wenn ich bestohlen würde.

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  3. mätu

    hallo
    ja du hast ein gutes auge…für mich sind die beschädigungen auch identisch….. nur würde ich wohl nie ein solches teil im wc eines gasthauses aufhängen….
    wenn der verkäufer belegen kann woher er es hat…. sonst könnte es eng werden….. speziell ist auch wenn er das schild kurz nach dem diebstahl auf einem riesenflohmarkt gekauft hat da wird es schwierig den händler auszumachen….
    gruess mätu

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  4. schilderfuzzi

    Wurden nicht 90% aller alten Schilder irgendwann mal irgend jemandem „entwendet“? Schrebergarten, Hauswand, Ladentür, Dachboden, Keller, Klo – wo ist da der Unterschied? Wenn ich auf dem Flohmarkt ein geiles Schild günstig an Land ziehen kann, frage ich doch den Verkäufer auch nicht, woher er es hat, oder? Bin ich deshalb immer auch ein potentieller Hehler?

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  5. Daniel

    Naja ob ich ein Schild aus einem verwilderten Garten „mitgehen lasse“, bzw. es bei einem Gasthaus abschraube, wo sowieso keiner mehr Interesse daran hat oder ob ich es einem Sammler/Liebhaber wissentlich stehle ist doch ein himmelweiter Unterschied.

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  6. schilderfuzzi

    @Daniel

    Das ist in meinen Augen scheinheilig, sorry. Woher weißt du, dass am Schild im Garten oder am Gasthaus sowieso keiner mehr Interesse hat, wenn du den „Besitzer“ nicht vorher fragst? Ich glaube, man wetzt hier immer schnell die Messer, wenn es um andere geht, aber selbst spricht man sich schnell heilig.

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  7. Ralph

    Als Besitzer selbst kaufen dann Anzeige machen und Schild erstmal durch Polizei als Beweisstück sichern lassen. Dann kann jeder eine Beweisführung starten… Ist doch ganz einfach. Am Ende bekommt es derjenige zugesprochen der überzeugend klingt und die besten Indizien hat. ha ha ha oder den besseren Anwalt.

    Die Diebstahldiskussion wieder anfangen bei Emailleschilder und Schrebergärten nein Danke, das wurde hier schon zwanzig mal von „tabalu“ durchgekaut. bringt nichts. Gut Rutsch !

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