Umfragemarathon noch 2012- Schilderfunde rechtlich absichern?

Eigentlich sollten noch 2 Umfragen gestartet werden, zum einen die Frage zum Jahresquerschnitt der gekauften Schilder und deren Preise (können wir noch im Januar machen) und zum anderen die Frage zum Fund im Garten, Abrisshaus oder auf dem Dachboden u.s.w., die nun noch 2012 im Raum steht.

Dazu folgende Situation. Ihr kommt an einem Abrisshaus irgendwo in der Welt vorbei und seht einen großen Haufen Schutt und Bretter , gerade stellen die Maurer ein Persil Schild „die weisse Frau“ an den Schuttberg. Zum Glück werfen sie es nicht. Sie drehen sich um und gehen wieder zurück ins Haus. Jeder Sammler der in dieser Situation kommt, wird zusammen zucken und sich Gedanken machen; wie kann das Schild schnell in mein Eigentum kommen. (sonst wären wir ja keine Sammler und Jäger) Nennen wir es „Sicherstellen“. Wie würde man also vorgehen ? Weder die Maurer noch der Bauleiter haben Besitzansprüche, sondern der Hausbesitzer ganz alleine ist Eigentümer des Schuttes. Oder??? Die Frage ist ja wie ist es baurechtlich geregelt, wenn im Auftrag steht Haus entkernen dann ist es zu entkernen und jegliche Objekte aus dem Haus sind zu entfernen, demzufolge könnte auch der Bauunternehmer Besitzansprüche stellen. Aber auch bei antiken Fundstücken???  Wer weiss…. viele komplizierte Vorgänge die ein schnelles Besitzen des Schildes beeinflussen könnten, dafür wäre es dann aber 100% mein Eigentum. Oder doch lieber schnell das Auto ran fahren und den besten Augenblick nutzen sozusagen „das hat mich 3 min Angst gekostet“ deshalb die Frage. Was würdest Du in der heiklen Situation, in der man manchmal gnaz schnell enscheiden muss, tun ????

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21 Gedanken zu „Umfragemarathon noch 2012- Schilderfunde rechtlich absichern?

  1. Tabalu

    Entscheidend ist doch auch hier sie Frage ob das Eigentum aufgegeben wurde oder nicht. Häufig kommt es nämlich vor, daß die Resteverwertung zwischen dem Nochhausbesitzer und dem Abrißunternehmen vertraglich geregelt ist und somit der letztere die verwertbaren Gegenstände dem Markt zuführen kann und die restlichen Teile sortengerecht zu entsorgen hat.

    Zu klären ist also immer, ob es sich um herrenlose Sachen handelt oder nicht. Diese Klärung geht nur durch eine Nachfrage.

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  2. DieterSchadowski

    Den Bauarbeitern ist das egal, darum mit 20 € Schein winken, das Du das Blech gut für Deine Garage gebrauchen kannst . Einfach wegnehmen ist nicht die beste Lösung.

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  3. Jens Beitragsautor

    Ich hatte noch was vergessen, ich war mal bei so einem und mehreren Hausabriss/en dabei, das Haus bzw. das ganze Gebiet stand unter Denkmalschutz geschütze Alststadt u.s.w. Plötzlich kam ein Mitarbeiter vom Denkmalschutz bei einer Bodenaushubmaßnahe herein und schaute genau in die Grube und überall im Haus umher um nach zb Wandmalerei oder Deckenmalerei zu suchen. Er schaute sich sogar Omas Nachttopf an (das ist kein Witz) lt. Gesetz stehen emailschilder ja auch unter Schutz demnach müssten wir den Staat auch noch mit einfliessen lassen evtl. auch in die Umfrage. Vorher beim Amt für Denkmalpfelge anrufen und fragen ob das Emailschild aus der vielleicht 500 jährigen Geschihcte des Hauses ein wichtiges Puzzle sein kann um die Geschichte des Hauses genau aufzuarbeiten. So ungefähr wurde das auch in Stralsund gemacht dort hat man 2002 während dem Autobahnbau im Moor Einbäume aus Lindholz (einmalig in Europa) von unseren Altforderen vor 7000 Jahren gefunden diese waren absolut gut erhalten kamen dann in eine Halle der Denkmalpflege bis sie vor ca. 4 Jahren zusammenfiel und die Einbäume waren daunter und zum teil wegen schlechter oder gar keiner konservierung zerfallen sprich vergammelt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einb%C3%A4ume_von_Stralsund

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  4. Dold

    das ist doch genauso wie die sondengänger ohne sammler und sichersteller hätten museennix. NUR die bauleute fragen sie verantworten den abriss denen ist doch der hausbesitzer völlig egal.

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  5. markuss

    also ich hätte nur Sorge das mich die Abbrecher erwischen, das sind meistens echt harte Jungens.
    @Tabalu: so explizit ist die Sache nicht vertraglich geregelt. Da wird in der Regel „Abbruch einschl. fachgerechter Entsorgung“ ausgeschrieben. Schadstoffe und Sondermüll mal ausgenommen. Dafür gibts Gesetze…
    Glaube am dichtesten dran ist Dieter: 20EUR und ne Kiste Bier dann ist die weiße Dame deins. Es sei denn der Polier ist selber Jäger und Sammler 😉

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  6. Locksmith

    Hallo zusammen,also ich glaube das dies der einfache und gesunde Menschenverstand regeln sollte.Egal ob ich in einer entlaubten Schrebergartenkolonie oder vor einem Abrißhaus stehe oder auf dem Privatgelände eines Sammlers welcher seinen Freisitz dekoriert hat,man sollte von Fall zu Fall entscheiden.Im Schrottcontainer ist es Abfall (bereits weggeworfen) ansonsten gilt kaufen für kleines Geld,macht glaube ich zufriederner als sich einfach aneignen ,wie es früher wohl üblich war.Auch ich bin kein Engel (auch nicht kurz vor Weihnachten) aber soetwas wie ein soziales Gewissen habe ich schon und zwar in vielen Bereichen,wenn ich überlege über wieviel Ungerechtikeit in der Welt und in Germany ich mich aufregen kann,da will zumindest ich nicht, anderen Grund zum Zweifel an der Zivilisation geben ,indem ich ihnen etwas nehme ,auch wenn sie nicht wissen was es „Wert“ ist.

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  7. mätu

    hallo zusammen

    eigentlich immer fragen und ne kiste bier auch gut…. aber zu beachten ist wir haben hier bei und 2-3 x grobsperrgut im jahr dass heisst alltmetall fahräder kupfertöpfe und emailschilder….

    dieses altmetall gehört dem besitzer, bis es auf der strasse steht , dann gehört es dem beauftragten altwaren smmler, der ja nicht nur müll entsorgen will sondern auch am kupfer etwas verdienen kann…am vorabend streifen dann 100 durch die strassen, inkl . der halbe ostblock und räumen das kupfer und anderes buntmetall und antiqitäten ab….. dies ist eigentlich klarer diebstahl….

    natürlich habe ich als kind dort auch…. ein 3 rad mitgenommen… 🙂

    gruess mätu

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  8. Christoph

    @Tabalu: das ist das Deutsche Schilderschutzprogramm.
    Bei Sperrmüll frage ich übrigens immer bei der Stadt nach, denn wenn der erst mal auf der Strase steht, gehört er der Kommune.

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  9. Jens Beitragsautor

    ja es gab mal schilderfunde im schnee die gehörten dem schneemann 🙂 ne ne also das mit dem denkmalschutzgesetz ist doch nicht so einfach zu konkretisieren, es gibt doch keine gesetze die ein schild oder ein nachttopf oder andere bedeutende sachen aus unserer vorgeschichte direkt und nach einen § wortwörtlich unter schutz stellen, sowas gibt es nur im naturschutz weil man dort anhand von arten und deren komplexen system (bei toten sachen unnötig) unterscheiden kann.

    Im denkmalschutz ist es von bundesland zu bundesland verschieden, bei jeder behörde wird zu einem gebäude oder platz usw eine denkmalpflegerische zielstellung erstellt, auf der basis das denkmalschutzgesetz welches sehr pauschal gehalten ist.

    (1) Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale als
    Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich
    zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

    (2) Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und
    Gemeinden.
    Die Landkreise und Gemeinden nehmen diese Aufgaben als
    Auftragsangelegenheiten nach Maßgabe dieses Gesetzes wahr.

    § 2
    Begriffsbestimmungen
    (1) Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Mehrheiten von Sachen
    und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse
    besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für
    Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und
    Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische,
    wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe
    vorliegen.

    Wenn der Beamte der Behörde (immer auf Landesebenen) das Persil Schild oder den Nachttopf als ein historsiches Ausstattungsstück festsetzt bzw. wie im Gesetz steht es sich anmaßt , dann ist das geschützt und wird in der denkmalpflegerischen chronologischen Aufarbeitung ein Plätzchen einnehmen. So kann jedes Objekt aus der Vergangenheit und dem Bezug zur Kultur, Kunst oder der Gesellschaft mit einer Beschreibung als schützenswert dargestellt werden. Aus diesem Grunde dürfen keine historischen Schilder zerstört werden, weil sie genau diese Eigenschaften aufweisen könnten und ein wichtiges Teil in der Gesellschaft sind.

    Es ist aber sehr schwer umsetzbar, Gesetzeslockerungen sind keine seltenheit weil es manchmal um verfall oder wiederaufbau (unter Gesichtspunkten der Denkmalpflege ist es viel teurer zu bauen und restaurieren) geht. Da wird mal schnell ein Auge zugedrückt 🙂 Gesetze sind verhandelbar dehnbar und aus Gummi. Mit einem § alleine kann man ebend nichts anfangen.

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  10. hofnar

    moin locksmith!

    nun mal nicht so wehleidig.

    bis jetzt doch konstuktive kommentare.

    da gabs schon gaaanz andere berichte und kommentare wo sich ein mittelschwerer brechreiz einstellte.

    schön gruss
    hofnar

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  11. Christoph

    @Locksmith: die Erfahrung vergangener Jahrzehnte zeigt, dass die Stimmung umso agressiver wird, je mehr zensiert, gesperrt, gemobbt wird. Ist hier leider Realität, ich z.B. kann gerade kommentieren, Beiträge sind gesperrt. Auch der Zugriff auf eigene. Dabei wollte ich nur ein paar doofe löschen, um aus der peinlichen 100+ Liste zu verschwinden… Naja, letztendlich gewinnt die Freiheit, und das ist auch gut so. Die Welt ist nun mal kein Einheitsbrei, auch Deutschland nicht.
    Zum Thema:
    In Frankreich gelten französische Antiquitäten als Kulturgut. Export strengstens untersagt. Da kann man VOLL in‘ Hammer laufen, wenn man den richtigen Zollfahnder erwischt.
    Ich hab einen Bekannten, der wollte mit ner Bugatti-Ruine auf dem Hänger in die Schweiz einreisen und holte sich beim Franzmann den Ausfuhrstempel, den man in der Schweiz für die Einfuhr braucht (das 1320er Formular): dumm gelaufen, Auto-Ruine beschlagnahmt (Wert tief 6-stellig), Wochende hinter Gittern, jahrelanger Rechtsstreit. Manchmal ist es schon gut, man kennt sich im Paragraphen-Urwald aus… Wobei ich selbsternannte Polizisten absolut nicht ausstehen kann. Ja, noch so einer, leibster Tabaluga! Ich war vor 40 Jahren ein Arschloch – und ich bin es immer noch – DAS nenne ich mal Stil!
    Geniesst die Festtage!

    Antworten
  12. Jens Beitragsautor

    lieber christoph, du hättest mich doch wie immer anmailen können, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, ich muss dir aber leider mitteilen dass es auf diesem forum keine trollerei mehr gibt, da diese eine community zerstört und kein mensch diese braucht bzw. sinnvoll ist. Es amcht natürlich spass sich stundenlang mit jemandem der sich auf der selben ebene bewegt auf kosten anderer provokant und aggressiv zu unterhalten und zu kommentieren, aber dafür ist dieses forum nicht gedacht.ich gebe zu ich habe einen fehler gemacht schon damals bei den „witzkommentaren“ über kindesmissbrauch hätte ich die notbremse ziehen sollen. eine webseite ist keine freie zone und ein
    eingriff in die sphäre bei verstoß gegen die netiquette ist keine
    zensur.

    nach meiner resonanz von den autoren die hier einen beachtlichen teil dazu beitragen dass immer soviel gezeigt wird, und lesern (die noch nie kommentiert haben usw) und die solche unterhaltungen einfach schlecht finden, habe ich mich entschlossen dass diese anonymen spasskommentatoren keinen Zugang mehr bekommen und auch den nährboden einzudämmen. das ist nicht nur für neue schildersammler gut die monatlich dazukommen, sondern für alle.

    du kannst geren wieder eine mail senden was für dich nicht ok ist und war.

    ps ich nehme dich von der „albernen“ 100 +

    an alle:
    jeder autor kann seine eigenen kommentare die er bekommt löschen und „bearbeiten“ kleiner tipp :blödsinn quatschen, selbstverherrlichung, absurder provokanter humbuck oder gegenseitiges pseudointerll. beschimpfen zu löschen, ist übrigens nicht zensur sondern schlicht weg störender spam und hat in keinster weise etwas mit konstruktiver kritik zu tun. die leute die natürlich die störenfriede sind nennen es zensur, mobbing oder ähnliche schwammige begriffe ist doch ganz klar, sie wollen dieses forum zerstören.

    @andy zum beitrag: Tabalu hat gefragt ich habe nach meinen Kentnissen geantwortet, oder meinst du den nachttopf?? den habe ich erwähnt damit man sieht dass man aus mücken elefanten machen kann, so wie das nun mal in gesetzestexten und bei klärungen rechtlicher fragen ist.

    gruss jens

    Antworten
  13. Dold

    auch im zacke buch steht schilder sind geschütz, als er über boos und hahn schreibt und das einschmelzen des archivs. ich sehe hier auch kein agressionspotential? Warum bezeichnet sich jemand selber als arschloch ?

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  14. almdudler23

    ..sorry recht hin oder her..3 minuten angst haben mir noch nie geschadet…viel schlimmer find ich wenn hier von den immer gleichen leuten in den aa-topf gegriffen wird und die dann noch den mitleidsknopf drücken..

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  15. Emir

    Einige „Sammler“ glauben das sie mehr Rechte haben ,als der Normal Bürger.
    Haben sie aber nicht!!!!!
    Ist bestimmt ein tolles Gefühl mit Diebesgut
    in der Wohnung.

    Frohe Weihnacht an alle ohne 3 Minuten Angst.

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