Bewertungen und andere Auktionen ansehen und dann diesen Beitrag lesen. 110 http://www.schilderjagd.de/?p=17375
http://www.ebay.de/itm/Original-Emaileschild-moninger-bier-/150893646156?pt=Reklame_Werbung&hash=item2321f6514c
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lest euch mal die Bewertungen durch…da würde ich so überhaupt garnichts kaufen,das kann kein zufall sein…
Leute laßt Euch warnen,Finger weg die Dinger sind heiss !
Wer bei diesen Bewertungen noch bietet,dem ist nicht mehr zu helfen….
Aber den Typ müßte man doch anzeigen können!?
259 StGB
Bei Ebay die Funktion „Angebot melden“ benutzen, man muss aber Fakten haben, da sind die dann aber fix.
Auswahl:
Kat.: Verbotene und fragwürdige Artikel
Grund für Meldung: Illegale Artikel und Artikel, die illegale Aktivitäten fördern
Auführliche Begründung: Hehlerware.
Das geht natürlich nicht anonym, danch Namen, Email und Text eingeben, 5 Minuten und nun mahlen die Mühlen der Justiz.
Das es sich um die gestohlenen Schilder handelt, scheint klar zu sein! Die Adresse steht in einer der schlechten Bewertungen! Also nix wie hin….
Gestohlen? Wann und wo u. von wem??
Seine 4 Negativbewertungen und die aktuellen Angebote sind ja die komplette Liste der geklauten Schilder. Waren die jetzt doch nicht geklaut oder was ist da los?
Hä?, kläre mich bitte doch mal jemand auf wo da was geklaut wurde.
Reviersteiger, ganz oben im Text von Jens ist ein Link auf nen alten Artikel. Klicken und lesen 😉
Betreff:ev.Gestohlen !Bellheimer! nuller
Vergleicht: Artikelnummer: 230834148489
Gebote bis 135Euro und dann
Artikelnummer: 230834155842.
Der Käufer ist eventuell aus einem “ armen Land“ wohnhaft
bei KARLSRUHE !
OH der hat ja mehrere der ev. angeblich gestoh. Schilder verk. !!! schaut mal auf alle weiteren Schilder Bewertungen :
Artikelnummer: 230834148489
Ja,und nun?????
….ein Hinweis an den Käufer, wenn denn überhaupt ernsthaft ersteigert wurde: An gestohlener Ware (Hehlerware) kann man kein Eigentum erwerben(steht im BGB), egal wie gutgläubig man beim Kauf war!!! Ganz im Gegenteil: Man kann sich sogar strafbar machen!!!
Wenn jemand hier wirklich so dumm ist zu bieten,dann kannst Du ihn mit dem BGB sicher auch nicht überzeugen 😉