Unfallverhütungsvorschrift

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Hier eine Echtheitsanfrage stellen plakat-02.JPGHallo , nachdem vor Wochen Arbeitschutzvorschriften und Anfang Dezember die Amputation incl.Brandy Werbung gezeigt wurde, hier nun die Vorschrift für das Ende – Vorschrift für Friedhofsbetriebe, gültig vom 1. Juni 1926. Unter Punkt 155 ist zb. zu lesen : “ Lassen Särge Leichenflüssigkeiten durch, so dürfen die beim versenken benutzten Tücher anderwertig nicht eher gebraucht werden als bis dieselben grünglich gereinigt sind. “ Das Schild hat die Größe 25cm x 35 cm, hergestellt von I. Ed. Wunderle Mainz Kastel, ist aber leider nicht mehr im besten Zustand. Falls jemand Interesse hat, ich würde es eventuell vertauschen, gruß miremus

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