Ein Schritt in die Tabuzone?

Manchmal fragt man sich ob es sich nicht doch irgendwann mal lohnt den Schritt zu wagen und Jubiläumsschilder zu erwerben, das ORIGINAL in Blech ist ungreifbar , aber irgendwie ist alt ebend doch nicht Original. Das hier aber von der Firma Bosch ausgegeben lt. Anbieter.

11 Gedanken zu „Ein Schritt in die Tabuzone?

  1. TURBINE

    Wieso ZITAT.: “ irgendwann mal lohnt den Schritt zu wagen und Jubiläumsschilder zu erwerben !“.
    geht es den nur um`s Geld oder Wert eines Schildes ??? Klar wenn kein Original mehr greifbar ist kann man sich so behelfen !
    Ansonsten wie oben.:Replik bleibt Replik!

  2. Dold

    es lohnt sich dann für vollpfosten, die repros als original verkaufen, wie swingen verboten, siehe mein beitrag und die kommentare dazu zum logo gegen einen rauskauf.

  3. TURBINE

    Hallo Hr. Dold,
    wenn wollen Sie mit der Bezeichnung
    “ Vollpfosten“ eigentlich beleidigen???
    Dieses beleidigende Ausdrücke sind doch HIER VERBOTEN und ansonsten haben wir in Deutschland immer noch das
    „RECHT der FREIEN “ Meinungsäußerung !
    Ob Ihnen dies in IHREM Beitrag recht ist oder nicht!

  4. Dold

    getroffene hunde bellen, kriminelle energie beim verkauf von fälschungen und freie meinung sind zwei paar schuhe. Swingen verboten sind Fälschungen. Verstanden??

  5. Dold

    ich habe diese auktion noch gespeichert, wenn ich lust habe könnte ich mal nägel mit köpfen machen, mal sehen wer dahinter steckt. Es war ja nur meine meinung dass es original ist herr richter und deshalb habe ich die leute beschissen und betrogen.

  6. TURBINE

    Also wenn Ich Ihre zwei Post`s von heute lese , gehe Ich davon aus dass Sie mich damit meinen !
    Das hiese Sie unterstellen mir 9:12 H Ich würde “ fälschungen Verkaufen “ !!! und Drohen mir wenn Sie lust hätten könnten Sie Zitat.:9:17H
    „wenn ich lust habe könnte ich mal nägel mit köpfen machen“.Wenn dies so ist machen Sie mal !! jedoch wenn dem nicht so ist und Sie hier nur dicke Backen machen , währe es besser Sie Entschuldigen sich gleich denn es wird so sein dass Sie absolut FALSCH liegen mit Ihren Anschuldigungen !! Das ist dann
    ÜBLE nachrede , da könnte man einen Rechtsstreit daraus machen !!!

  7. Senfsemmel

    Iqmmer mit der Ruhe! Hier ist nicht der Ort um sich zu prügeln!

    In der Artikelbeschreibung steht doch alles drin!
    „Schönes altes ( ca. 1980) originales Schild von der Fa. Bosch. Der Klassiker ist original von Bosch in einer kleinen Serie um 1980 noch einmal aufgelegt worden…“
    Aus der Artikelbeschreibung von :

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=380704582515&clk_rvr_id=514469453900

    Alledings finde ich, das das Schild ein Wenig in der falschen Rubrik eingestellt wurde, wenn es sich doch um eine Neuauflage aus den 1980ern handelt.

  8. reviersteiger

    Ich frage mich immer, ob die Worte genauso ausgesprochen würden, wenn sich die Leute gegenüberständen – die Anonymität des Forums macht einige hier offensichtlich sehr mutig und der „Mund“ wird sehr voll genommen – kommt doch mal zu den Sammlertreffen, Börsen, Auktionen etc., gebt Euch zu erkennen und diskutiert solche Dinge persönlich – ich wette, dass die Klappe dann nicht so groß aufgerissen würde.

  9. Dold

    nein habe sie nicht gemeint??? Warum auch?? Wenn sie sich angesprochen fühlten, dann sorry. Ich meinte den verkäufer der fälschung ist doch ganz klar.

  10. Jens Beitragsautor

    Guten Tag,

    @Dold nur weil jemand der Meinung ist , siehe

    http://www.schilderjagd.de/?p=38153

    das Schild sei echt kann dieser dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden !! Was hat der Verkauf eines unechten Schildes mit der Meinung eines vielleicht Junsammlers mit Namens Turbine zu tun, der damit ggfls. nichts zu tun hat ? Nichts !

    @ Turbine und Dold : Hier wird vieles schnell vielelicht manchmal auch unüberlegt gesagt und getan, daher kann man juristisch betrachtet eine Aussage die genauso wie auf der Straße im Streit und der Realität mündlich ausgesprochen wird, in einem Forum nicht ahnden, zumal es sich um Nicknamen handelt ist eine rechtliche Auseindersetzung im punkto Beleidigung und üble Nachrede kaum haltbar. Da müsste man schon mit Vor und Zunamen oder einem Firmennamen agieren.

    Bei der Swing Auktion kann nur der Käufer rechtlich vorgehen, dann muss er dem Verkäufer Betrug nachweisen, wenn dieser behauptet er habe das Schild so auf dem Flohmarkt gekauft und keine Ahnung ist ihm nichts anzuhängen. Zivilrechtlich per BGB der Kauf sieht das anders aus, hier hat man Chancen von 100% wegen falscher Beschaffenheit den Kauf rückgängig zu machen ! (siehe mein Fall Schweizer und Söhne , Flamingo)

    Ein Forum hat soviel Spass, Tipps und Vorzüge für Alle, wenn ihr gerne dabei seid und auch weiter dabei sein wollt, seid achtsam zueinander, sonst funktioniert es nicht. Danke.

    Im Rahmen eines vernünftigen Klimas auf dieser Seite, wird dieser Beitrag im weiteren Verlauf moderiert. Danke !

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