Heute Informantenanruf um 8.50. Und was sieht man da ein Dapolin, ach den kennen wir doch. Da waren es wohl zu wenig beim letzten mal. Dollaraugen auf zu auf zu auf zu …..
http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=370616773116&clk_rvr_id=346443869636
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Es geht um den schnöden Mammon.
Vielleicht ist die Zitrone ja noch nicht bis auf den allerletzten Tropfen ausgepresst.
viel geld, was ist der den wert in diesem zustand?
Das sind die Machteburger!Vollpanne!
…über 4000 war doch ok,schöne Verkaufsprovision für ebay-Glückwunsch!
>sascha> Mal angenommen ich hätte 5000 Euro in der Tasche, würde durch einen Flohmarkt schlendern und dieses Schild entdecken … ganz cool bleiben und vorgehen frei nach «unserem» Michl:
Mit 2500 würde ich wohl zuschlagen, natürlich nicht ohne Preisdrück-Versuche … bei 3000 eine Runde drehen, Schilder in diesem Preissegment gehen in der Regel nicht sehr schnell weg, nach dieser Runde Versuch auf 2750 zu kommen. Mit einer Preisansage von 3500 oder darüber sicher stehen lassen, – wenn der Indianer beim Zusammenräumen immer noch Wache hält, vielleicht einen Versuch unter 3000 zu kommen … sofern die 5000 dann noch in meiner Tasche wären.
Beendet!!!!!!!!!!!!
War wohl doch zu futuristisch,mal sehen wann es wieder kommt…
Schöne Pingesten wünsche ich allen!!!
wetten das wird wieder so ein fall wie mit den beiden münchner kindeln… auslutschen auslutschen auslutschen… am schluss dann nciht mehr verkäuflich nur mit gesichtsverlusst…
Und schon wieder beendet 😉 Nettes Spielchen…
Wat für´n Spacko!
@michl Genau das habe ich auch gedacht!
Tja, wer den Hals nicht voll bekommen kann, bekommt am Ende nix. Ebaygebühren beim letzten Verkauf 414,81€ ,-)
häääää…wo ist er geblieben…sicher nach
texas abgehauen…9000,– !?!??? naja….
was ist der wert????
Ebaygebühen nach meinem Wissen 45 Euro-Der Treffer unten lin ks im B wirkt sichleich ein wenig störend und kostst einiges an Abschlag….
45,- Max meines Wissens nur bei Privaten. Gewerbliche zahlen in dieser Kategorie 5% das sind dann immer noch 230,-
cacsha kennst du den verkäufer oder warum so euforisch?, wert nun ca. Siehe börse da hülft auch nich zwanzig mal fragen ist verheizt
naja, frage halt weil interesse besteht aber ich kenne die preise bei diesem schild nicht, was ist okay? 500, 1000, 2000, 3000–????? etc.
was kann man mit ruhigem gewissen zahlen? jatte mir den ebaynamen aufgeschrieben, über tipps würde ich mich freuen ? danke !!!
SASCHA, wenn Du hier schon so hartnäckig fragst, lies doch mal den Kommentar 5. Sowas mache ich nämlich, um etwas unerfahreneren Sammlern ein wenig beizustehen …
Grundsätzlich würde ich bei jedem Kauf die Wiederverkaufsmöglichkeit nicht ganz ausser acht lassen. Obwohl man im Moment des Kaufs immer davon ausgeht, ein Objekt bis ans Lebensende zu behalten, kann es vorkommen, dass man sich irgendwann an einem Schild satt-gesehen hat, man ändert das Sammelgebiet usw..
Also SASCHA, wenn Du meine kleine Geschichte oben nicht verstehst: Mit 3000 Euros hättest Du einen guten Preis. Bei einem etablierten Händler wäre das Schild mit Sicherheit mindestens um 1000 höher im Angebot.
huhu, ja danke, dass hilft mir schon weiter, sammel halt oelschilder
und dieser eine indianer (dann sind es 5) fehlt halt noch, deshalb frage ich, habe ja keine lust zuviel zu zahlen, rechne aber die seltenheit
ein bisl rein, wenn mann also 4 zahlen würde wäre es halt im grünen
würde es halt auch behalten, und was die schilder mal in 30 jahren
wert sind weiss keiner, kann mehr sein, kann aber auch nix sein !
dafür ist es halt hobby und lebensqualität…..gruss sascha
wie jetzt? Du hast schon andere 4 Häuptlinge? Hut ab… 😉
ja, wenn man es nennen darf habe noch einen 2×1 m, links indianer
in xxl wie auf den schildern und rechts steht …dapol bestes leuchtpetroleum…..geht aber noch in die restauration, bei dem
muss es sein……ansonsten müsste man ihn in den keller hängen..
der autobetriebsstoff indi ist wohl unbezahlbar, denke ich, bzw.
würde ich mir lieber ein auto für kaufen…grins:-)
Mit den Gebühren hatte ich mich ein wenig vertan. markuss hat zu 100% recht.
@sascha Lass uns doch bitte auch an deiner Sammlung teilhaben u. lad mal ein paar Bilder hoch.
sascha dann müßtest du als dapol indianer experte doch grob die preise einschätzen können oder….
naja, experte……will ich nicht sagen finde halt alte ölschilder nett,
hat sich durch oldtimer so entwickelt, eigentlich sammel ich
alte prospekte von lkw ab1930 bis 1960 und natürlich auch
diese in 1:1……. man muss sich halt informieren, bezüglich werte,
kaufen für teuer geht immer aber wenn man es mal verkaufen will
möchte man ja nicht nur die hälfte vom kaufpreis zurück bekommen.
werde mal ein foto die tage senden, aber erst wenn es mit dem „benziner“ klappt….gruss sascha
Der gewerbl.Verkäufer aus Magdeburg hat sogar eine negative Bewertung dafür bekommen.Er hat das Schild einfach nicht herausgerückt!Dem würde ich Beine machen!
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=1.shop-magdeburg&&_trksid=p4340.l2560&iid=370616773116&sspagename=VIP:feedback&ftab=FeedbackAsSeller
Das ist ja wirklich sehr dreist 🙁
Den Typ sollte man anzeigen,das geht garnicht!!!
Natürlich ist so etwas nicht in Ordnung, schon rein moralisch, aber das geht in unseren Breitengraden ohnehin den Bach runter.
Soviel ich weiss, existiert in Deutschland jedoch ein Gesetzes-Paragraph, der den Verkäufer vom Zwang entbindet, nach einem solchen Verkauf den Gegenstand auch wirklich heraus geben zu müssen.
Und mit welcher Begründung?Weil er plötzlich gemerkt hat,das er dafür mehr bekommen könnte??
Soweit ich weiß entsteht durch das Höchstgebot ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag!
… der den Verkäufer verpflichtet, das Schild nach Vorkasse herauszugeben (Zug um Zug).
Erkundigt Euch bei einem Rechtsanwalt!
Aber wie erwähnt, ich heisse das auch nicht gut!
Börse Dottikon,
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 62. Auflage, Randnummer 3 zu § 156.
Ich hab gerade was mit einem Gericht wegen Schadensersatz gemacht wegen einem Kauf einer nicht tatsächlich entsprechenden Eigenschaft eienr Sache (richtig teuer) und habe ohne Rechtsanwalt gewonnen. Es stimmt man muss wissen wo es steht und sich Grundsatzenscheidungen suchen damit kannst du den Amtsrichter überzeugen. Das BGB kennt er alleine, aber hier würde ich auch sagen der Kauf ist rechtskräftig und wenn das Schild nicht vom Blitz getroffen wurde muss er übergeben Ware gegen Geld. Hätte er gesagt es ist im Brunnen gefallen wäre er aus dem Schneider aber so?
der käufer kennt seine rechte sehr gut und wird sicher einen anwalt bemühen wenn er das schild wirklich will, da bin ich sicher.
Ich hab sowas ähnliches im Kopf wie Dottikon. Hat glaube ich was damit zu tun wenn der Wert einer Sache bei weitem nicht erreicht wird, z.B. nagelneuer Porsche geht für 3,50EUR Höchstgebot weg. Glaube das ich vor Jahren sowas gelesen hab. Denke aber selbst das wäre hier nicht der Fall…
Wie dem auch sei…bei diesem Verkäufer sollte NIEMAND mehr bieten/kaufen,der muß mal richtig auf die Schnauze fallen….
Jens,
wieso kennt nur ein Richter das Bürgerliche Gesetzbuch? Sämtliche Gesetzbücher sind käuflich erwerbbar, auch die Kurz- und Großkommentare dazu.
Fraglich allerdings ist, ob ein Nichtjurist die Gesetzesvorschriften und insbesondere deren Erläuterungen auch versteht, sodaß eine Rechtsberatung an kompotenter Stelle (Rechtsanwalt) dann sinnvoll erscheint. Ab Landgericht besteht ohnehin Anwaltszwang.
Der beschriebene „Brunnenfall“ berechtigt den Verkäufer noch lange nicht, die Vertagserfüllung nachteillos zu verweigern. Ansonsten könnte ein jeder mit einer solchen Ausrede sich freistellen.
Im konkreten Fall müßte der Verkäufer zunächst einmal die Unmöglichkeit der Leistung nachweisen, was ihm in Anbetracht der Sachlage aller Voraussicht nicht möglich sein wird. Doch selbst wenn dem Verkäufer dieser Nachweis gelingen sollte, hat der Käufer einen Schadensersatzanspruch.
Markuss,
auch das Porsche-Beispiel greift nicht, weil ein solcher Verkäufer durchaus und in eigener Verantwortung die Möglichkeit hat, das Auto so auszupreisen, daß im Gebotsfalle die gewünschte Mindestsumme erreicht wird.
Es ist sogar mal ein ausgewachsener Mähdrescher für 1 eur versteigert worden.Ging vor Gericht,weil der Verkäufer ihn nicht hergeben wollte.Musste er dann aber doch.
Moin,
es soll heissen “ er kennt es zu genüge“ es hilft nicht vor gericht auf § zu reiten sondern Beweise Beweise Beweise.
Es macht ohne Anwalt sinn, wenn man weiss wie, sonst nicht.
Natürlich muss er beweisen dass es im brunnen zerstört ist alles andere ergibt keinen sinn.
Allerdings wäre es zu schön die Rechtssprechung mit § erklären zu können, Porsche und Mähdrescher können ganz andere Fälle sein, jeder Fall ist individuell zu betrachten. Landgericht sagt so, Bundesgericht so.. Soll aber auch hier nicht das Thema werden und mir persönlich zu trocken.
Jens, natürlich ist das hier Deine Seite und letztendlich kannst Du bestimmen, was da diskutiert werden soll oder nicht.
Aber ich finde dieses flankierende Thema eigentlich gar nicht schlecht, denn bei der permanenten Präsenz von Ebay in unserer Szene, kann es jeden von uns einmal mit so einer Schweinerei treffen, nicht wahr? Und Ebay hilft uns dann sowieso nicht, mit dem Standardspruch, sie seien ja nur Vermittler …
spreche nur für mich, wollte es nicht weiter ausführen weil jder fall von fall zu kompliziert ist und dann doch zu tief in die spekulation geht so war es gemeint
Guten Abend Jens … hey, ich dachte Du seist auf dem Kanu … smile … wir haben kein Problem, ich verstand den Kommentar 36 auch nicht so eng … so, jetzt muss ich aber an die EM!
L.G.
Ruedi
Moin,
1:0 gewonnen
Das war aber mehr Glück als Können 😉
jooh! ich kannas nich lassn tun!
betr.:kommentar 39
moin rüdi!
komm mal von dem „wir“ runter.
ich kann für mich selber sprechen.
wenn du eine eigene meinung hast, kannst du auch dafür stehen.
dafür gibt das auch einen nordischen ausdruck, aber damit kann aber nich jeder mit üm!
schön gruss
hofnar
Wie bitte? Ich verstehe Deinen Kommentar überhaupt nicht Hofnar … mit meinem Blog (39) gab ich nur Jens eine Antwort.
Wenn Du magst, kannst Du mich ja aufklären, wie das gemeint ist?