hallo zusammen
da wollte ich doch kurz mal googeln was es mit der firma riedstern und warum diese schilder doch recht selten sind auf sich hat , wenn sie auch nicht sehr alt sind….. nun habe ich eine intressante geschichte respektive einen krieg welcher bis vor das bundesgericht (höchste schweizer gerichts instanz) gezogen wurde…… gefunden
hier die bilder:
als kläger
als beklagter:
hier der ganze gerichtstext (liest sich fast wie ein krimi) 🙂 :
http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeleitentscheide/Band_82_1956/BGE_82_II_346.html
und hier zwei auszüge:
Die Beklagte dagegen ist erst unmittelbar vor dem Prozess, im Jahre 1954, dazu übergegangen, zur Kennzeichnung ihrer Erzeugnisse die Bezeichnung „Schwarzenburger“ zu verwenden. Dass sie schon vor 1954 gelegentlich in Inseraten darauf hinwies, das von ihr vertriebene Mineralwasser stamme aus Schwarzenburg…
und zur fast gleichen schrift von weissenburger / riedstern….. ??????
Zudem wird der Charakter der lateinischen Druckschrift auf den Etiketten der Beklagten dadurch verwischt, dass die einzelnen Buchstaben nicht genau gleich hoch sind und nicht auf einer Linie stehen. Das bewirkt eine Unregelmässigkeit des Schriftbildes, welche dieses demjenigen der gotischen Schrift annähert. Für die sonstige Beschriftung der Etikette hat die Beklagte wie die Klägerinnen lateinische Buchstaben verwendet. Die Wahl einer andern Schriftform für die Sortenangabe Frambo, Citro, Ora schafft einen Gegensatz zur lateinischen Schrift des Namens „Schwarzenburger“, die ein Gegenstück bildet zu der Gestaltung der Etiketten der Klägerinnen, auf denen der Namen „Weissenburger“ gotisch, die Sortenbezeichnung Himbeeraroma usw. in lateinischer Schrift angegeben sind.
das urteil:
In Gutheissung der Hauptberufung und Abweisung der Anschlussberufung
wird das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 15. Dezember
1955 wie folgt abgeändert:
a) Es wird festgestellt, dass
aa) der Vertrieb von Tafelwasser mit Zitronenaroma, Himbeeraroma
und Orangenaroma unter Verwendung der gelb/weissen, rot/weissen und
orange/weissen Etiketten mit schwarzem Text durch die Beklagte,
bb) die Verwendung der Bezeichnung „Schwarzenburger“ auf den
vorerwähnten Etiketten und überhaupt zur Kennzeichnung für die Produkte
der Beklagten, unlauterer Wettbewerb ist.
b) Der Beklagten wird untersagt,
aa) für ihre Tafelwasser mit Zitronenaroma, Himbeeraroma und
Orangenaroma gelb/weisse, rot/ weisse und orange/weisse Etiketten mit
schwarzem Text zu verwenden, sowie Reklameplakate in dieser Form zu
benützen,
bb) die Bezeichnung „Schwarzenburger“ zur Kennzeichnung ihrer
Erzeugnisse zu verwenden.
c) Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerinnen Fr. 2000.– als Schadenersatz zu bezahlen.
ich sehe wirklich nur wenige gleiche punkte….. aber da verstehe man die obrigkeiten, beides ortschaften mit mineralquellen beide sehr nahe bei einander….
man überlege und staune…. orange etiketten für etwas das mit orangen zu tun hat, rot für himbere, und gelb für zitrone…… was nur logisch und alltäglich ist wurde damals der konkurenz verboten unglaublich
anhand der texte nehme ich an, dass dass die emailschilder 1954 hergestellt wurden und um 1955 – 56 abgehängt und wohl vernichtet werden mussten, daher sieht mann diese wohl selten bis nie, und wenn was auftaucht sind es wohl meist ungehangene welche irgend in einer ecke überlebt haben.
shörlock mätu holm’s wünscht euch ein klagenfreies wochenende 🙂