Archiv für den Tag: 1. April 2014

Fördermittel für Sammler alter Reklame mitnehmen und Mietkosten sparen.

Besitzer historischer Reklameobjekte können bundesweit verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen

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Seit 2014 ist es möglich als Besitzer und Sammler von alten Reklameschildern, Objekten u.s.w. eine Förderung zur Erhaltung des Kulturgutes zu beantragen.  Bereits im Februar habe ich einen Antrag im zuständigen Denkmalpflegeamt eingereicht. Das beste dabei ist, dass für die Schaffung von Räumlichkeiten zur Lagerung und für die Pflege der Objekte bis ca. 20 % des Wertes als Förderung beantragt werden können und das jährlich !!!!!  Der Fördersatz wird von Behörde zu Behörde verschieden eingestuft, so werden bei uns Mecklenburgische Schilder höher bewertet als Schilder aus Brandenburg oder Bayern, klingt logisch

Rechenbeispiel mit 20 %:

1 Persil Frau Zustand 2 (Wertgutachten , es reicht der letzte Katalogpreis für den Antrag ca. 800 € = Fördermittel / Jahr = 160 €

Bei mehreren Schildern kommt dann jährlich einiges zusammen.

Hier die Förderichtlinie, am besten selber mit dem Denkmalamt reden. Wichtig unbedingt durchlesen. (Amtsdeutsch)

„Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Reklametafen von 1850-1965, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden, können Zuschüsse des  Landesamtes für Denkmalpflege gewährt werden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, Wichtig in diesem Zusammenhang ist:

Es werden nur die Kosten bezuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen alte Objekte aus der Reklame um 1900-1980 beinhalten.

Die Förderung erfolgt bis zum 31.12.2099 als Anteilsfinanzierung. Seit dem 01.01.2014 erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.

Die Maßnahmen sind nach Weisung und unter Beratung des  Landesamtes für Denkmalpflege durchzuführen.

Verfahren

Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Für den Antrag auf Zuschussgewährung sind Formulare zu verwenden (Anlage), welche bei den Unteren Denkmalschutzbehörden ausliegen. (habe ich hier unten gleich angehängt als Link) Diese nehmen die Anträge entgegen und prüfen hierbei die Vollständigkeit der Angaben, bevor sie an das Landesamt für Denkmalpflege bzw. seine Dienststellen mit einer entsprechenden fachlichen Stellungnahme weitergeleitet werden.

Zu überprüfende Angaben im Einzelnen:

Unterschrift des Antragstellers
(und das Vorliegen ggf. erforderlicher Vollmachten:)

a) der Antragsteller ist der Eigentümer und Sammler der Reklameobjekte:
Sind mehrere Personen Eigentümer, sind die Unterschriften aller erforderlich.
Bei bevollmächtigten Vertretern ist ein Abdruck der Vollmacht beizufügen.

Finanzierungsplan und Kostenvoranschlag

Notwendige Entscheidungsgrundlagen sind ein Finanzierungsplan, Aufwand und Kosten für die Sammlung oder Räumlichkeiten zur Miete oder eigene Wohnraumaufwandskosten sowie ein Kostenvoranschlag von Restaurationsfirmen. Eigenleistungen, Fahrkosten  etc. Sie müssen dem Zuschussantrag beigefügt werden.“

Ich finde das hört sich gut an.Sogar Restaurationen und Fahrkosten für das erjagen der Schilder von Flohmärkten und aus alten Häusern wird nun gefördert.