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10 Gedanken zu „?

  1. Börse WOHLEN-Dottikon

    Sehr berechtigtes Fragezeichen … !
    Ich hatte gewölbte ADAMAS schon mehrfach in der Hand, kann mich aber nicht erinnern, wie die Rückseite aussah. Für ein Reproschild ist der Preis jetzt schon zu hoch, für ein Original wärs in diesem Zustand ein absolutes Schnäppchen.
    Heikel, ein solches Schild ab dem Internet zu kaufen …

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    1. Börse WOHLEN-Dottikon

      Dave, ich wage es nicht immer, solch klare Aussagen zu machen, vor allem, ohne das Schild in den Händen gehabt zu haben. – Es steht bereits über 500 Euro (!), hoffentlich gibt es für den Ersteigerer kein böses Erwachen.

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  2. ABC

    Da gibt es nichts zu hinterfragen. Die tauchen alle 4 Wochen immer wieder auf, werden als Repros verkauft. Eine gute Einnahmequelle für Händler. Weiss eigentlch jemand wie das mit den Motiven ist ?? Kann jeder diese Motive kopieren, um mal eine sachliche Diskussion anzuregen.

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  3. Börse WOHLEN-Dottikon

    Grafische Entwürfe, Texte, Fotografien u.ä. sind urheberrechtlich geschützt. Es wird aber in der Regel kaum eingehalten, weil

    – wo kein Kläger, ist kein Richter
    – kann sehr aufwendig sein, das Recht durchzusetzen
    (Anwaltskosten übersteigen schnell die Deliktsumme,
    Kopierer lassen es darauf ankommen)
    – Argument der Abrupferer: habe ich nicht gewusst …
    – bei älteren Entwürfen vielfach keine Nachlassverwalter
    vorhanden sind
    – bei älteren Entwürfen vielfach der Gestalter unbekannt ist
    – rechtliche Schranken bei internationalen Fällen

    Bei grafischen Verbänden ist ziemlich genau beschrieben, wie Kopien/Anlehnungen verrechnet werden können.
    Aber zusammenfassend muss festgehalten werden, dass der Gesetzgeber (auch) beim Urheberrecht eher auf der Seite des „Sünders“ ist.
    Schönen Gruss – Ruedi Kolb, Werber

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  4. Hannes

    Wen man etwas ganz gleich nachmacht ist es eine Fälschung und das ist Strafrechtlich ganz anders als wen man etwas Ähnliches macht.
    Maße Farbe usw. sind anderes wie beim Original.
    Herstellungskosten meist weit unter 100 Euro.
    Bei vielen Firmen meist Bier gibt es im Shop Schilder zu kaufen.
    Oft auch nur um 50 Euro mit Steuer.
    Wer dann bei eBay 300 oder mehr bezahlt ist selber schuld.
    Kein Richter hat Interesse sich mit so einem Betrag herumzuschlagen.
    Eigentlich hat da keiner Interesse und welche Firma die Schilder Hergestellt hat weiß niemand.
    Ist wie bei den Marken-Uhren oder T-Shirts die nachgemacht werden. Wer es kauft ist dann noch der Heller und bekommt
    Vielleicht noch eine Strafe.

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  5. Karsten M

    Diskussion erbeten:

    Mich wundert wie über Jahre hinweg private ebay Zeitgenossen mit immer wieder neuen Namen oder sogar gleichen Namen ohne jegliches Gewerbe, Steuern Impressum und sonst was nachgemachte Schilder verkaufen mit einem Umsatz von tausenden Euros und weder die anderen ehrlichen Sammler und ebayer noch die gewerblichen Händler unternehmen irgendeine Maßnahme wie Abmahnungen gegen diese Personen die das Sammelgebiet langsam zerstören. Das wird seit Jahren so gemacht und ist in den letzten Jahren immer schlimmer geworden weil niemand etwas dagegen tut sondern jeder mit sich zu tun hat, weder die Koryphäen der Reklame die davon ausschliesslich leben wie Trapp und Co, noch die vielen ebay Händler wie blechpest,Phoenix Ludwigsburg, Jens und fips machen den Finger krumm. Das Geld was in Fälschungen und Repros gesteckt wird fehlt im Teil der alten originalen Reklame, die Sammler fehlen auf den Börsen und Märkten. Alle Motive bekommen sie ja viel biller „auch alt oder wenigsten vielleicht alt“ bei ebay für 300 € . Ebay tut nichts dagegen sie sind gesetzlich raus da sie nur den Marktplatz bieten. Die privaten Anbieter zahlen nicht einmal ebay Gebühren und nutzen die 1 € Sonderaktionen. Ich kann nur sagen dass sich Leute wie die offiziellen Kernhändler zusammenschliessen müssen und gemeinsam rechtlich dagegen vorgehen sollen und die Repro Käufer in die alte Reklame zurück gewinnen müssen. Sich darüber aufregen dass die Händler z.B. die Plakat Industrie Schilder so teuer sind hilft nicht weiter, hier sind Steuern drauf und Einkaufspreise. Fälschungen kosten 30 € und etwas Arbeit mit dem Trennschleifer und Säure. Die steuerfreie Gewinnmarge ist enorm und gleicht einer Mafia….. schon komisch wer sich dann schildermafia nennt….

    Hier ein ganz böses Beispiel, früher vereinzelt bei ebay, heute en masse.

    https://www.ebay.de/sch/travel2500/m.html?item=292760897717&rt=nc&_trksid=p2047675.l2562

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  6. markuss

    Moin Karsten,
    nur aus Neugier mal eine Frage: Hast du schon mal gegen so einen „Betrüger“ rechtliche Schritte eingeleitet?

    Gruß Markus

    Antworten
  7. Börse WOHLEN-Dottikon

    Ich verstand die Frage von ABC dahingehend nach dem Schutz von Motiven (und nicht nach den Betrügereien von neuen Schildern, die als alt deklariert werden).

    Um das besser darzustellen:
    Geht man von einem uns allen bekannten Gestalter aus, Ludwig Hohlwein. Seine Werke sind praktisch alle signiert, d.h. die Zuordnung an den Künstler ist klar. Nun stellt ein Emaillierwerk neue Schilder her mit Motiven von ihm oder ein Autor stellt ein Buch über Hohlwein zusammen. Beide machen ein Geschäft damit und im Grundsatz ist das nicht rechtens. Wenn keine Nachlassverwalter o.ä. da sind, fallen keine Urheber-Kosten an. Wenn aber rechtliche Vertreter von Hohlweins Erben vorhanden wären, kann das u.U. teuer werden, vor allem ohne vorher das Einverständnis eingeholt zu haben. Es stellt sich immer auch die Frage, wie ein Motiv verwendet wird: Ist es bei einem Buch auf dem Titelblatt oder nur im Innenteil, wie gross wird es abgebildet, wie hoch ist die Auflage und auch, wie ist der Preis der verkauften Produkte? Es würden auch Kosten anfallen bei einer Motivübernahme/-veränderung, wie das bei den drei Schildern Casanova, Persil und PEZ durch Konkolits gemacht wurde, sollten denn Erbverwalter von Hohlwein, Heiligenstaedt und Brause dies einfordern.

    In der Werbegestaltung passiert immer wieder das:
    Ein Neukunde lässt zB eine Papiertüte gestalten. Sie gefällt ihm so gut, dass er danach (in Eigenregie) sein ganzes Erscheinungsbild nach der Tüte anpasst, d.h. das Logo, die Anwendung auf den Briefköpfen, in Prospekten, Inseraten usw., es ist damit eine klare Verletzung des Urheberrechts. Der Gestalter der Tüte hat das Recht diese Weiterverwendungen zu verrechnen. In der Regel einigt man sich vernünftig; stellt sich der Kunde jedoch quer, ist es (auch) eine Frage des juristischen Aufwands, sprich der Kosten, ob sich die Durchsetzung lohnt.

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